Geld vom Staat – aber wie? Alles rund um’s BAföG
Happy Birthday! Gerade ist das BAföG vierzig Jahre alt geworden. Der Staat will damit auch Kindern aus nicht ganz so begüterten Elternhäusern ein Studium ermöglichen. Wir haben Anna-Sophia Unterdörfer vom Studentenwerk Potsdam gefragt, worauf es ankommt, wenn man einen BAföG-Antrag stellt.

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- Bevor Geld fließt, gibt es einige bürokratische Hürden zu überwinden.
- © complize / photocase.com
Wer kann sich denn überhaupt für die Förderung vom Staat bewerben?
Anna-Sophia Unterdörfer: Geld beantragen können alle Studierenden mit deutscher Staatsbürgerschaft oder welche, die zum Beispiel eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben. Außerdem dürfen die Studierenden zu Beginn ihres Bachelor-Studiums nicht über 30 und beim Master nicht über 35 Jahre alt sein. Allerdings gibt es auch immer wieder Ausnahmefälle, diese müssen dann individuell abgeklärt werden.
Was muss man denn alles beim Antrag beachten?
Anna-Sophia Unterdörfer: Am wichtigsten ist immer, wie viel Geld man selber als Studierender zur Verfügung hat. Hier wird das eigene Einkommen, Rücklagen in Form von Sparkonten oder Bausparverträgen oder auch das Auto miteinberechnet. Von den Eltern wird lediglich das Einkommen erfragt. Wichtig für die Berechnung des Anspruchs ist auch, ob man eventuell Geschwister in der Ausbildung hat. Je nachdem wird dann der individuelle Anspruch errechnet. Der Grundbedarf wird zur Zeit mit 422€ bzw. 597€ benannt, je nachdem ob man bei den Eltern wohnt oder alleine. Wenn man dann den Antrag abgegeben hat, dauert es ungefähr acht bis zehn Wochen, bis man Bescheid bekommt. Bei einer positiven Rückmeldung wird das Geld dann aber ab dem Monat der Antragsstellung rückwirkend ausgezahlt.
Es wird ja auch immer wieder am BAföG rumgeschraubt, da verliert man schnell den Überblick. Was waren die letzten Änderungen an der gesetzlichen Grundlage?
Anna-Sophia Unterdörfer: Im Oktober 2010 gab es die letzte große Änderung. Hier wurde der Grundbedarf noch einmal erhöht. Außerdem wurde festgelegt, dass der erstmalige Fachrichtungswechsel, wenn er vor dem vierten Semester stattfindet, keinen Einfluss auf die Ausbildungsförderung hat. Man bekommt also weiterhin das Geld, das einem vorher schon zugeschrieben wurde. Neu ist allerdings auch, dass man sein Auto als Vermögenswert bei der Berechnung des Bedarfs angeben muss.
Was ist aus Ihrer Erfahrung das größte Missverständnis, das bei der BAföG-Beantragung immer wieder auftritt?
Anna-Sophia Unterdörfer: Die meisten Studierenden wollen immer wissen, wo genau die Einkommensgrenze für ihre Eltern liegt. Das kann man aber gar nicht pauschal benennen, eine „magische Grenze“, ab der man nichts mehr kriegt, gibt es nicht. Es ist von sehr viel mehr Faktoren abhängig, beispielsweise vom eigenen Einkommen oder von den Geschwistern. Deswegen lohnt es sich für die meisten Studierenden, einen Antrag zu stellen. Vielleicht gibt es ja doch einen Zuschuss zum Studium.
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