Checkliste Zehn Finanztipps für (angehende) Studenten
Vom Begrüßungsgeld bis hin zu eigenen Handytarifen – Student sein kann sich auszahlen. Wir haben die zehn besten Finanztipps zusammengestellt.

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Studentenjobs

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67% aller Studenten führen laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks einen Nebenjob aus.
Am beliebtesten sind Nachhilfe, HiWi-Jobs an der Hochschule, Kellnern in Kneipen und Cafés, Aushilfstätigkeiten in Lagerhallen und Supermärkten, aber auch Nachtarbeiten in Bars und Hotels sowie Aushilfsjobs bei der Post. Und nebenbei sammelt man Berufserfahrung.
Versicherung bei den Eltern

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Als Student kann man sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern mitversichern lassen und zahlt so keine eigene Gebühr. Allerdings darf während dieses Zeitraumes keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit mit einem Gesamteinkommen von mehr als 4.260 Euro erfolgen (monatlich 355 Euro). Bei der Ausführung eines Aushilfsjobs darf der monatliche Verdienst 400 Euro nicht übersteigen. Informationen zu unterschiedlichen Mitversicherungsformen gibt es hier.
BAföG & Co.

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Jährlich werden etwa 870.000 Schüler und Studierende über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Ziel ist es, die Chancengleichheit im Bildungswesen zu erhöhen und damit gleichzeitig auch einkommensschwächeren Bildungsschichten den Zugang zu einer Ausbildung bzw. einem Studium zu ermöglichen.
Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 585 Euro – bei der Errechnung des individuellen Bedarfs werden allerdings das Einkommen der Eltern sowie weitere Kinder oder auch das eigene Vermögen mit einberechnet. Alle Formblätter samt Hinweisen, die ihr für den BAföG-Antrag braucht, findet ihr hier.
Studienkosten absetzen

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Der Bundesfinanzhof entschied vor kurzem, dass Studienkosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. „Pustekuchen“, sagte der Bundestag jetzt, und will genau diese Steuersparmöglichkeiten per Gesetz nun wieder streichen.
Wer hier Steuern sparen will, sollte sich über die neueste Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.
Bonus durch Erstwohnsitz
Viele Hochschulstädte umwerben ihre Studenten vom ersten Tag an und wollen, dass diese ihren Studienort auch zum Hauptwohnsitz erklären. Für die Stadt hat das den Vorteil, dass sie für jeden Hauptwohnsitz einen bestimmten Betrag als Finanzausgleich erhält. Für den Studenten hat es den Vorteil, dass es von der Stadt ein Begrüßungsgeld gibt. Viele Studenten melden ihren Studienort aber lieber als Nebenwohnsitz an. Unser Tipp: Ummelden kann sich lohnen.
Billiger telefonieren dank Studententarif
Das Telefonieren mit dem Handy wird zwar generell immer günstiger, als Student kann man aber trotzdem ein paar Euro extra sparen. So gut wie alle Handyanbieter haben spezielle Studententarife. Infos zu den Studententarifen der verschiedenen Anbieter findet ihr hier.
Kostenloses Girokonto
Der Schritt in das neue Studentenleben bringt natürlich auch finanzielle Verantwortung mit sich. Genau der richtige Zeitpunkt also, um ein neues Girokonto zu eröffnen. Fast alle deutschen Kreditinstitute bieten kostenlose Girokonten für Studenten an. Solltet ihr bereits ein Konto besitzen, könnt ihr dies einfach auf einen Studententarif umschreiben lassen. Hier könnt ihr euch Anbieter kostenloser Girokonten im Vergleich anschauen.
Rabatte für Studenten
Planst du gerade einen Kinobesuch, einen Gang ins Museum oder willst dir ein Zeitschriftenabo zulegen? Bei Vorlage deines Studentenausweises kannst du während deines Studiums in fast jedem Bereich deines Lebens sparen.
Günstige Wohnmöglichkeiten im Studium
Die meisten Studenten ziehen für ihr Studium in eine neue Stadt und müssen sich als allererstes eine neue Bleibe suchen. Die erste Entscheidung: Will ich alleine, in einer WG oder doch in einem Studentenwohnheim leben? Das Studentenwerk eurer Hochschulstadt ist für die Vergabe von günstigem Wohnraum zuständig. Die Studentenwerke Deutschlands findet ihr hier.
GEZ-Befreiung
Rundfunkgebühren - schon GEZahlt? Wer in Deutschland ein Rundfunkgerät besitzt, muss dafür eine Gebühr bezahlen. Unter einem Rundfunkgerät versteht man aber nicht klassischerweise nur Radio oder Fernseher, sondern seit 2007 auch jedes internetfähige Gerät, also auch Computer oder UMTS-fähige Handys – egal ob ihr diese benutzt oder nicht. Wenn ihr die monatliche Gebühr von 17,98 Euro für euren Fernseher umgehen wollt, müsst ihr eine Befreiung bei der GEZ beantragen und nachweisen, dass ihr sowohl Studenten als auch BAföG-Empfänger seid. Hier geht’s Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr.
Studieren in Fernost
Hochschulinitiative Neue Bundesländer