• Sina Fitzner
  • 04. Juli 2011

Richtig bewerben „Es kommt nicht nur auf die Noten an.“

Hans-Peter Kaluza ist Diplom-Verwaltungswirt und arbeitet bei der Stiftung für Hochschulzulassung „hochschulstart“, der ZVS-Nachfolgeeinrichtung. Im Interview sagt er, wie die neuen Auswahlkriterien aussehen und dass er eine Bewerbungsflut durch die doppelten Abiturjahrgänge nicht ausschließt.

Wer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren will, muss sich zentral bei der Stiftung für Hochschulzulassung „hochschulstart.de“ bewerben:
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Wer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren will, muss sich zentral bei der Stiftung für Hochschulzulassung „hochschulstart.de“ bewerben:

Herr Kaluza, die bisherige ZVS gibt es nicht mehr. Stattdessen müssen sich Bewerber für die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie bei der Stiftung für Hochschulzulassung „hochschulstart.de“ bewerben: Was hat sich dadurch für die Bewerber zum Wintersemester 2011/12 verändert?

Hans-Peter Kaluza: Für die Bewerber hat sich zunächst nicht viel verändert. Sie bekommen auf unserer Internetseite www.hochschulstart.de den gewohnten Service mit allen Informationen und Unterlagen, die sie für ihre Bewerbung auf diese vier Studiengänge benötigen.

Bisher konnte man sich immer grob am Vorjahr orientieren, was die Höhe des Numerus Clausus angeht. Wird sich der NC durch die doppelten Abiturjahrgänge in Bayern und Niedersachsen und durch den Wegfall der Wehrpflicht deutlich verschärfen?

Hans-Peter Kaluza: Zunächst ist es erstmal wichtig zu wissen: Den einen Numerus Clausus gibt es so nicht. Der NC ist immer das Ergebnis von Angebot und Nachfrage, das ist kein fester Wert, den wir uns hier ausdenken. Durch die doppelten Abiturjahrgänge ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren erheblich mehr Bewerbungen eingehen. Diesen Anstieg gab es jedoch schon in ähnlicher Form im letzten Jahr. Für den Studiengang Medizin standen 8.700 Plätze zur Verfügung. Darauf haben sich rund 40.400 Interessierte beworben – ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 8,2 Prozent. Das macht sich natürlich beim NC bemerkbar. Wenn diesem Mehr an Bewerbern nicht ein entsprechendes Mehr an Studienplätzen gegenübergestellt wird, verschlechtern sich leider die Zulassungschancen für jeden Einzelnen.

Das neue Auswahlverfahren beinhaltet, dass jede Hochschule neben der Abiturnote noch weitere Kriterien bei der Auswahl ihrer künftigen Studierenden aufstellen kann. Wie genau sehen diese aus?

Hans-Peter Kaluza: Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Note nach wie vor das meiste Gewicht bei der Bewerbung hat. Das bedeutet, dass Studienbewerber mit einem durchschnittlichen Abitur eher darauf angewiesen sind, über die Wartesemester einen Platz zu bekommen. Zusätzlich, das ist richtig, können die Hochschulen eigene Kriterien aufstellen. Dazu gehört beispielsweise die Berücksichtigung von Einzelnoten. Wenn jemand etwa in den naturwissenschaftlichen Fächern sehr gute Leistungen erbracht hat, kann er oder sie das bei der Bewerbung mit angeben. Die Hochschulen haben dann die Möglichkeit, die Note um 0,1 oder 0,2 Punkte anzuheben. Ein weiteres Kriterium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung des Bewerbers, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium steht – zum Beispiel als Sanitäter oder Physiotherapeut – oder auch Praktika. Wie das angerechnet wird, entscheidet jede Hochschule oder Universität ganz individuell.

"Hilfe, ich hab den 15.7. verpasst!" Gibt es eine Chance, auch nach diesem Datum noch einen Studienplatz für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie zu bekommen? Zum Beispiel durch ein Los- oder Nachrückverfahren?

Hans-Peter Kaluza: An einem Nachrückverfahren können nur Bewerber teilnehmen, die sich fristgerecht beworben haben. Das stellt in diesem Fall also keine Option dar. Nach dem 15. Juli gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, mit einem Zulassungsantrag am laufenden Verfahren zum Wintersemester teilzunehmen. Dann bleibt nur die Option, über das Losverfahren an einen Platz zu kommen. Dafür wird ab dem 1. September wie auch schon in den vergangenen Jahren die Internetseite http://www.freie-studienplaetze.de/ freigeschaltet, auf der die Hochschulen und Universitäten ihre Rest-Plätze auflisten. Wie man an dem Losverfahren teilnimmt und welche Fristen eingehalten werden müssen, steht auf der Homepage der entsprechenden Uni. Die Auslosung findet im Anschluss an das zweite Nachrückverfahren statt, also nach dem 16. Oktober und damit unmittelbar vor Semesterbeginn. Die Chancen, auf diesem Weg noch an den Traumstudiengang zu kommen, sind meiner Erfahrung nach jedoch eher gering.

Für wie viele Hochschulen kann und sollte man sich bewerben?

Hans-Peter Kaluza: Jeder Bewerber kann sich in allen drei Quoten (Abiturbeste, Wartezeit und Auswahlverfahren der Hochschulen) an maximal sechs Hochschulen oder Universitäten bei hochschulstart.de bewerben. Wird gar keine Angabe gemacht, kommt es zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Eine Uni muss also mindestens angegeben werden. Je mehr Präferenzen genannt werden, desto höher ist natürlich die Chance auf einen Platz. Ich empfehle daher, immer sechs Universitäten oder Hochschulen zu nennen. Dabei ist es wichtig, die Vorauswahlkriterien im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen zu beachten und schon vorab zu überlegen, ob diese erfüllt werden können. Das kann spätere Enttäuschungen ersparen.

Bekommt man eine Benachrichtigung, wenn die Bewerbung eingegangen ist oder wenn die Bewerbung unvollständig oder fehlerhaft ist?

Hans-Peter Kaluza: Nein, eine Bestätigung nach Eingang des Antrags wird nicht automatisch verschickt. Der Bewerber kann aber – wenn er wirklich sichergehen will – seinen Unterlagen, die postalisch gesendet werden, eine Postkarte beifügen. Die schicken wir sozusagen als Eingangsbestätigung zurück. Wenn Unterlagen fehlen oder beispielsweise die Beglaubigung nicht ordnungsgemäß ist, dann wird der Bewerber von den Kollegen angeschrieben und auf die Fehler hingewiesen.

Welche sind häufige Fehler, die zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen?

Hans-Peter Kaluza: Die meisten Probleme gibt es bei der amtlichen Beglaubigung der Zeugnisse. Da wird zum Beispiel das Dienstsiegel vergessen, oder von einer Stelle beglaubigt, die gar nicht dazu befugt ist. Auf unserer Homepage steht genau beschrieben, wie eine amtliche Beglaubigung auszusehen hat und wer zur Ausstellung berechtigt ist. Häufig wird auch die eigene Unterschrift oder die eines Bevollmächtigten vergessen. Beides kann natürlich nachgereicht werden, allerdings nur innerhalb der Frist.

Hans-Peter Kaluza ist Diplom-Verwaltungswirt und arbeitet bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

 

 

Mehr unter www.hochschulstart.de


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