Campus Shuttle Allgemeine Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für das Gewinnspiel Campus Shuttle

1. Veranstalter: Veranstalter des Gewinnspiels des Campus Shuttles ist die Hochschulinitiative Neue Bundesländer, c/o Scholz & Friends Agenda, Litfaß-Platz 1, 10178 Berlin (im Folgenden: der Veranstalter).

2. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Hochschulzugangsberechtigung, die ihren Wohnsitz in Westdeutschland haben. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mitarbeiter der auftraggebenden Ministerien und der ausführenden Firmen sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes abhängig.

3. Ablauf: Das Gewinnspiel beginnt am 22. August 2011 und dauert bis zum 01. September 2011. Bewerbungsschluss für die Teilnehmer ist der 01. September 2011 um 23:59 Uhr.

4. Bewerbung: Die Teilnahme erfolgt über das Facebookprofil von „Studieren in Fernost“ unter http://www.facebook.com/StudierenInFernost und das der 44 Hochschulen. Eine wirksame Bewerbung erfordert das vollständige Ausfüllen des dort hinterlegten Teilnahmebogens inklusive der Begründung der Frage nach dem Umzug in den Osten (max. 200 Zeichen inkl. Leerzeichen). Einen der bis zu zehn Hauptpreise (Umzugsshuttle gemäß Ziffer 5) kann nur gewinnen, wer die Gewinnvoraussetzungen gemäß Ziffer 5 erfüllt und im Fall der Auswahl als Gewinner die Erfüllung dieser Voraussetzungen gemäß Ziffer 8 fristgemäß nachweist.

5. Gewinnvoraussetzungen: Unter allen teilnehmenden Personen werden am 02. September die Gewinner der Hauptpreise, bis zu zehn kostenlose Umzugsshuttle vom bisherigen westdeutschen Wohnort in den zukünftigen ostdeutschen Studienort nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ausgewählt:

5.1. Die Gewinner werden von einer unabhängigen Jury anhand ausgewählter Kategorien (Kreativität der Bewerbung und geografische Gleichverteilung der Standorte) aus allen teilnehmenden Personen ausgewählt.
5.2. Weitere Voraussetzungen zum Gewinn eines Hauptpreises (Umzugsshuttle) sind:

  • die Einschreibung im 1. Hochschulsemester an einer ostdeutschen Hochschule zum Wintersemester 2011/12,
  • eine schriftliche Bestätigung über einen Wohnraum / Mietvertrag im ostdeutschen Studienort sowie
  • der Nachweis über einen bisherigen westdeutschen Wohnsitz (Personalausweis).
  • der Studienanfänger muss ein Studium in einem der folgenden ostdeutschen Bundesländer aufnehmen: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen.

6. Bekanntgabe der Gewinner: Die Gewinner (insgesamt bis zu zehn Personen) werden auf der Facebook-Präsenz von „Studieren in Fernost“ bekannt gegeben und per E-Mail benachrichtigt.

7. Rückmeldefrist: Die Gewinner des Hauptpreises müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Gewinnmitteilung zurückmelden und ihre Teilnahme durch die in Ziffer 5 genannten Dokumente bestätigen. Die Bestätigung muss per E-Mail an info@hochschulinitative.de erfolgen, die Dokumente sind per Scan vorzulegen. Sollten die Voraussetzungen nicht fristgemäß nachgewiesen werden, verfällt der Gewinn und wird ein Ersatz-Gewinner ausgewählt.

8. Mediale Begleitung: Die Gewinner erklären sich mit einer Ablichtung und Bekanntgabe ihrer Person durch einen Pressevertreter, mit der Veröffentlichung von Bildern und Videos des Umzuges auf der Internetplattform der Kampagne www.studieren-in-fernost.de, Flickr und Facebook sowie der medialen Verbreitung ihres Umzugs einverstanden.

9. Urheberrechte: Die Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten im Rahmen der Kampagne einverstanden.

10. Terminierung: Die Gewinner sind verpflichtet, den Umzugstermin mit dem Veranstalter zeitlich abzustimmen. Der Umzugszeitraum liegt innerhalb der Kalenderwochen 37, 38 und 39. Es werden zwei mögliche Umzugstermine vorgeschlagen, von denen einer innerhalb von drei Tagen zugesagt werden muss.
Den Gewinnern werden vorab (mindestens drei Tage vorher) jeweils 20 leere Umzugskartons kostenfrei zur Verfügung gestellt, die auch zu nutzen sind.

11. Umzugsmodalitäten: Am Umzugstag stehen den Gewinnern je ein Umzugswagen der Größe Mercedes Sprinter (Ladevolumen 10,5 m3) sowie zwei Umzugshelfer kostenfrei zur Verfügung. Auch andere Verpackungsmaterialien und Transportbehälter sind zulässig, solange das Ladevolumen nicht überschritten wird. Der Sprinter wird einmal be- und entladen (Beladung am westdeutschen Wohnort, Entladung am ostdeutschen Studienort). Der Gewinner sowie eine zusätzliche Person werden auf Kosten der Kampagne mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) oder vergleichbar zum ostdeutschen Studienort transportiert.
Die zu transportierenden Möbel müssen zum Umzugstermin bereits demontiert und der Hausstand in Kartons verpackt sein. Die Umzugshelfer übernehmen weder den Auf- und Abbau der Möbel noch das Ein- oder Auspacken der Kartons. Für eventuelle Schäden an den zu transportierenden Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Lebende Tiere sind vom Transport ausgeschlossen.

12. Ausschlussklausel: Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.

13. Haftung: Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nicht für einfache Fahrlässigkeit.

14. Teilnahmebedingungen: Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen. Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu Grunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragbar.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

15. Rechtsmittel: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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